Aufgrund des sehr hohen medizinischen Versorgungsbedarfs im Rahmen der Corona-Pandemie können wir leider bis mindestens Juli 2021 keine neuen Patienten mit Gefäß- bzw. Lympherkrankungen annehmen oder die hausärztliche Betreuung neu übernehmen. Akute Gefäßerkrankungen werden über Ihren Hausarzt direkt bei uns angemeldet. Wir bitten um Verständnis und hoffen auf eine baldige Entspannung der Situation.
AKTUELLES IM RAHMEN DER CORONA- PANDEMIE (Stand 23.03.2021)
Schutzimpfung gegen das Coronavirus (SARS-CoV-2)
Seit 09.03.2021 können sich in Baden-Württemberg zusätzlich zu den bisher schon Impfberechtigten zahlreiche weitere Einwohner ab dem Alter von 16 Jahren für einen Impftermin anmelden (Prioritätsgruppen 1 und 2). Dazu zählen etwa Menschen mit bestimmten Erkrankungen, Menschen, die enge Kontaktpersonen einer Schwangeren oder bestimmter zu Hause gepflegter Personen sind. Menschen ab dem 70. Lebensjahr benötigen hierfür keine Bescheinigung (Weitere Infos (externer Link): Impfberechtigte, Gesetze, Bescheinigungen zur Priorisierung).
Die Terminvereinbarung ist ohne ärztliches Zeugnis möglich. Erst im Impfzentrum ist ein ärztliches Zeugnis, das eine der gelisteten Erkrankungen bestätigt, als Nachweis über die Impfberechtigung zwingend erforderlich (nur für Personen bis 69). Für die Ausstellung durch den Hausarzt oder die Fachärztin bleibt daher bis zum Termin im Impfzentrum Zeit. Bitte bestellen Sie dieses ausschließlich über unser Kontaktformular, unsere Telefonzentrale kann den Ansturm an Anfragen neben der regulären Patientenbetreuung nicht mehr bewerkstelligen! Andere Atteste (z. B. Schwangere, Pflegende, Beruf) werden nicht ärztlich ausgestellt.
Die Terminvereinbarung erfolgt regulär über die zentrale Telefonhotline 116 117 oder insbesondere online (https://www.impfterminservice.de). Eine Wahlmöglichkeit für einen bestimmten Impfstoff ist in der Rechtsverordnung (CoronaImpfV) nicht vorgesehen.
Die Bereitschaft bei uns geimpft zu werden ist riesig, jetzt kommen auch erste positive Signale aus der Politik. Niedergelassene Ärzte sollen gleich nach Ostern damit beginnen, flächendeckend gegen das Coronavirus zu impfen – zunächst allerdings nur mit etwa 20 Impfdosen pro Woche und Praxis. Ob dieser Zeitplan nach den letzten Lieferproblemen der Impfstoffhersteller zu halten sein wird ist unklar. Die Vorbereitungen sind bei uns getroffen. Aktuell wird erst in einem landesweiten Testlauf die Logistik der Belieferung geprüft (man hatte ja keine Zeit dies früher zu tun). Aufgrund der sehr geringen Impfstoffzuteilung werden wir zunächst Menschen über 80 und Pflegebedürftige impfen. Diese Patienten werden von der Praxis direkt telefonisch zur Impfung eingeladen. Ende April oder Anfang Mai können dann Patienten der Prioritätsgruppe 2 (z. B. Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht) bei uns geimpft werden. Da nur begrenzt Impfstoff zur Verfügung stehen wird, ist es uns nicht möglich, jedem Patienten sofort ein Impfangebot zu machen. Wir werden die Termine nach Impfvorrat vergeben, Wartelisten können wir beim besten Willen bei vielen tausend Patienten nicht führen. Die Terminierung für die Prioritätsgruppe 2 wird Anfang April online auf unserer Homepage möglich sein, bitte nutzen Sie ausschließlich diesen Weg. Unsere Telefone glühen schon jetzt! Nur so können wir neben der gigantischen Impfaufgabe auch noch akute und chronische Erkrankungen behandeln.
Eine Aufklärung zum verwendeten Impfstoff erfolgt direkt vor der Impfung im Impfzentrum oder Ihrer Arztpraxis.
PRAXISBETRIEB WÄHREND DER CORONA- PANDEMIE
Während des Lockdowns sind Arztbesuche natürlich weiterhin möglich. Es bedarf dem konsequenten Einhalten der bewährten Hygienemaßnahmen, nur so können wir Sie weiter fast regulär behandeln. Bitte beachten Sie die einfachen AHA- Regeln, damit schützen Sie sich und andere!
ABSTAND EINHALTEN – HYGIENE BEACHTEN – ALLTAGSMASKE TRAGEN
Aktuell besteht ein hoher Bedarf an medizinischer Hilfe im gesamten Landkreis. Daher sind unsere Ärzte und Mitarbeiter trotz hohem Engagement und unzähliger Überstunden auch an der Belastungsgrenze. Nutzen Sie bitte die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über unsere Homepage und nutzen unser Bestelltelefon für Folgerezepte. Haben Sie bitte Geduld und üben Nachsicht – nur gemeinsam überwinden wir die Pandemie!
Bitte tragen Sie einen Mund-und Nasenschutz beim Praxisbesuch. Empfehlenswert sind grundsätzlich Masken mit höherem Schutzvermögen z. B. FFP-2 oder KN95. Das Tragen von medizinischen Masken in Arztpraxen ist sei dem 25.01.2021 vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Bitte verzichten Sie auf Begleitpersonen und warten ggf. im Freien.
IMPFUNGEN:
Aufgrund der sehr hohen Nachfrage nach Impfungen sind diese nur noch nach Terminvereinbarung möglich. Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit unser Online-Formular zur Terminvereinbarung für Impftermine und bringen Sie bitte Ihren Impfpass zur Impfung mit.
Leider kommt es noch immer zu Lieferengpässen aufgrund hoher Nachfrage auf dem Weltmarkt bei vielen Impfstoffen.
CORONA-IMPFUNG:
Sobald eine Impfung bei uns möglich ist, werden wir Sie hier informieren. Sie können sich aktuell noch nicht dazu bei uns anmelden oder auf eine Warteliste für zukünftige Impfungen setzen lassen.
Die Corona-Impfungen in Baden-Württemberg haben im Dezember endlich begonnen. Als Ihre Hausärzte befürworten wir ausdrücklich die Impfung nach intensiver Risiko-Nutzen-Abwägung zum Schutz vor einer COVID-19-Infektion!
Um Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fragen zu geben, haben wir den aktuellen Stand zusammengefasst:
- Die Planungen zu den Impfungen werden aktuell ausschließlich von staatlich beauftragten Stellen durchgeführt und in Baden-Württemberg vom Ministerium für Soziales und Integration gemanagt. Die Hausärzte werden wahrscheinlich ab Anfang April mit Impfungen beginnen.
- Auch wir wissen noch nicht, ab wann eine Impfung bei uns möglich ist oder wann Impfstoff für die gesamte Bevölkerung verfügbar sein wird.
- Sobald wir informiert werden, werden wir dies auf unserer Homepage veröffentlichen.
- Impfberechtigte Personen werden gemäß der Coronavirus-Schutzverordnung des Bundes in verschiedene Risikogruppen eingeteilt. https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/
- Aktuell wird nur die Risikogruppen 1 + 2 (teilweise, seit 26.02.2021) in den Impfzentren und durch mobile Impfteams geimpft.
- Eine Wahlmöglichkeit für einen bestimmten Impfstoff ist in der Rechtsverordnung (CoronaImpfV) nicht vorgesehen.
Anmeldeverfahren für die Impfzentren:
- Patienten werden nicht vom Ministerium zu einer Impfung aufgefordert oder informiert!
- Impfberechtigte können Termine nicht nur über die 116117 telefonisch buchen, sondern auch im Internet über 116117.de oder www.impfterminservice.de. Vor allem telefonisch bestehen derzeit lange Wartezeiten.
- Termine für die Impfzentren können nicht bei uns oder über uns vereinbart werden und Sie können sich auch nicht auf eine Warteliste für zukünftige Impfungen setzen lassen.
- Bitte bringen Sie zur Impfung Ihren Impfpass, Ihre Gesundheitskarte und ein Ausweisdokument (beispielsweise Personalausweis) mit.
AKUTE ERKRANKUNGEN:
Bitte kommen Sie nicht ohne Termin in unsere Praxis! Alle Akuterkrankungen werden zunächst per Videosprechstunde oder Telefonkontakt abgeklärt. Wir haben zum Schutz unserer Patienten und Mitarbeiter eine zeitlich und räumlich getrennte Infektionssprechstunde eingerichtet. Bitte beachten Sie zwingend die Hygienehinweise in der Praxis und halten Sie 2 m Abstand zu anderen Menschen ein!
WICHTIG: Wenn Sie Beschwerden wie z. B. Husten, Schnupfen, Halsschmerzen oder Fieber haben gehen Sie bitte nicht direkt in unsere Praxis, sondern telefonieren, faxen oder mailen zunächst, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Betreten Sie das Gebäude mit einer Atemwegsinfektion jeglicher Ausprägung erst nach Anmeldung über die Gegensprechanlage.
Wer Kontakt hatte mit Personen, die eine Infektion mit dem Coronavirus haben, sollte sich zunächst telefonisch bei uns oder bei der Hotline des ärztlichen Bereitschaftsdienstes unter 116117 (außerhalb unserer Öffnungszeit) informieren, was im konkreten Verdachtsfall zu tun ist. Bitte begeben Sie sich nicht auf bloßen Verdacht hin in die Notaufnahme Ihres örtlichen Krankenhauses oder in Ihre Hausarztpraxis!
CORONA-TEST für Patienten ohne Krankheitszeichen:
Bitte kommen Sie nicht ohne Termin in unsere Praxis!
Sie sind Reiserückkehrer, wurden über die Corona-Warn-App informiert oder Sie benötigen für Ihren Arbeitgeber einen Corona-Test (Nasen-Rachenabstrich)? Dann vereinbaren Sie bitte einen Termin über unsere Homepage, geben den Grund den notwendigen Testes an und bleiben telefonisch und per Email erreichbar. Wir sind bemüht diesen am selben Tag oder am Folgetag durchzuführen (auch wir haben Kapazitätsgrenzen). Beachten Sie bitte die aktuellen Corona-Einreisebestimmungen und die Verpflichtung zur häuslichen Quarantäne.
Eine freiwillige kostenlose Testung ist für Reiserückkehrende seit dem 16.09.2020 nicht mehr möglich. Seit dem 16. Dezember 2020 gibt es auch keinen Anspruch auf kostenlose Tests für Reiserückkehrer und Einreisende aus Risikogebieten mehr. Reisende müssen die Testkosten für Corona-Tests vor und nach Auslandsaufenthalten selbst übernehmen.
CORONA-TEST für externe Patienten mit Krankheitszeichen:
Sie wurden durch Ihren Hausarzt oder durch das Gesundheitsamt an unsere Corona-Schwerpunktpraxis verwiesen. Die Behandlung von externen Patienten ist nur nach Anmeldung durch Ihren Arzt, dem Gesundheitsamtes oder der Terminservicestelle der KV (Tel.: 116117) möglich. Sie erhalten dann einen Abstrich- bzw- Untersuchungstermin von uns. Halten Sie diesen unbedingt ein – so werden Wartezeiten und Infektionsrisiken minimiert.
REZEPTBESTELLUNG:
Bitte nutzen Sie für die Rezeptbestellung und die Terminanfragen nach Möglichkeit unsere digitalen Möglichkeiten auf unserer Homepage. Damit ermöglichen Sie es, unsere telefonische Erreichbarkeit für weniger geübte Patienten und für Notfälle zu erhalten. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin die bisherigen Bestellwege per Anrufbeantworter, Fax und per Telefon nutzen.
VIDEOSPRECHSTUNDE:
Wir bieten als Ergänzung zur Präsenzsprechstunde auch eine Videosprechstunde an. Hierzu installieren Sie bitte die App “ELVI”. Am besten funktioniert die Anwendung mit dem Chrome- Browser auf dem PC oder auch auf dem Smartphone.
DIABETES-, GEFÄSS- UND CHRONISCHE ERKRANKUNGEN:
Selbstverständlich besteht auch während der Pandemie bei chronischen Erkrankungen der Bedarf nach einer ärztlichen Behandlung und Untersuchung. Wir vergeben hier spezielle Termine, bei denen die sozialen Kontakte auf ein Minimum reduziert werden. Beachten Sie bitte, dass diese Termine auch früh morgens oder spät am Abend stattfinden können. Diese Termine könnten jedoch entsprechend der aktuellen Pandemielage auch kurzfristig verschoben werden – hier bedarf es beidseitiger Flexibilität. Seit dem 10. Juni sind die gesetzlichen Beschränkungen weiter gelockert worden und so auch Patientenschulungen und Vorträge wieder erlaubt. Für die Zeit der Schulung gilt Maskenpflicht.
Aus Infektionsschutzgründen haben wir mehrere Behandlungsteams gebildet und unsere Öffnungszeiten der Praxis angepasst! Bitte verzichten Sie auf Begleitpersonen und warten ggf. im Freien. Abholende und Begleitpersonen sollten die Praxis nicht betreten.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Dr. Andreas Rieker und das Praxisteam.
Weitere Informationen und wichtige Links:
Wie ist die Gefährdungslage durch das Coronavirus in Baden-Württemberg?
Lage in Baden-Württemberg – Sozialministerium
Seit 29.05.2020 gilt die Corona-Verordnung zur Maskenpflicht in Praxen:
Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen
„In Einrichtungen nach § 1 Absatz 1 müssen Patientinnen und Patienten sowie deren Begleitpersonen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) tragen, wenn dies nicht aus medizinischen oder aus sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist.“
Wie muss ich mich bei Quarantäne verhalten?
Quarantäne Flyer – RKI
Wie lautet die amtliche „Quarantäneverordnung“ für den Landkreis Heilbronn (Allgemeinverfügung)? Was muss ich jetzt als Infizierter oder als Kontaktperson machen?
Allgemeinverfügung zur häuslichen Absonderung für den Landkreis Heilbronn
Weitere Informationen zum Coronavirus vom Landratsamt Heilbronn
Wie lautet die amtliche „Quarantäneverordnung“ für den Landkreis Ludwigsburg (Allgemeinverfügung)? Was muss ich jetzt als Infizierter oder als Kontaktperson machen?
Informationen zum Coronavirus Landratsamt Ludwigsburg
Bekomme ich dann eine Krankmeldung?
Bei einer Erkrankung an COVID-19 erhalten Sie eine Krankmeldung, wie bei jeder Infektionskrankheit. Bei einer Quarantäne ohne Krankheitszeichen oder vorsorglicher häuslicher Absonderung ist das Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich nicht möglich. Hier gibt es einen Entschädigungsanspruch im Sinne des Infektionsschutzgesetz.
Die Antragstellung sowie die Bearbeitung der Anträge nach § 56 Abs. 1 und Abs. 1 a IfSG werden über ein elektronisches Online-Verfahren unter www.ifsg-online.de abgewickelt. Auf dieser Website finden Sie zudem Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen und zur Antragstellung.
Bei weiter bestehenden Lieferschwierigkeiten für Schutzausrüstung wird vom Hausärzteverband empfohlen ein Behelfsmundschutz zu tragen. Eine Nähanleitung erhalten Sie hier:
Nähanleitung für Mund-Nasen-Schutz