Rezeptanforderung

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Rezeptanforderung

Rezeptpflichtige Medikamente, die Ihnen unsere Praxis zur dauerhaften Einnahme verordnet hat, können Sie auf Wunsch auch zeitsparend online bestellen.

Aus kassen- und berufs­rechtlichen Gründen ist ein Besuch der Sprechstunde für bestimmte Indikationen und Medikamente zwingend vom Gesetzgeber vorgeschrieben. In diesen Fällen werden wir Sie persönlich kontaktieren und zu einem Arztbesuch bitten.

Die Rezepte können am übernächsten Arbeitstag ab 15 Uhr bei uns in der Praxis abgeholt werden oder stehen dann digital zur Verfügung. Selbstverständlich senden wir Ihnen Rezepte, die noch nicht digital verordnet werden können, auch über den Postweg zu. Hierfür benötigen wir lediglich einen an Sie adressierten und frankierten Rückumschlag.

Was hat es mit dem “Aut-idem-Kreuzle” auf sich und warum Sie häufig andere Produkte in der Apotheke bekommen? Die entsprechende Regelung findet sich im § 129 Abs. 1 SGB V sowie in dem Rahmenvertrag, den der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband abgeschlossen haben. Der Ausdruck “Aut-idem” leitet sich aus dem Lateinischen ab und bedeutet „oder das Gleiche“.

Damit wird dem Apotheker die Möglichkeit gegeben, statt des vom Arzt verordneten Medikamentes ein wirkstoff­gleiches, aber preis­günstigeres Präparat abzugeben. Durch das „Gesetzliche-Kranken­versicherung-Wettbewerbs­stärkungs­gesetz“ haben bei der Autidem-Substitution rabattierte Produkte Vorrang.

Die Apotheke muss ein Präparat nun grundsätzlich durch ein wirkstoff­gleiches Arzneimittel austauschen, für das ein Rabattvertrag (nach § 130a Abs. 8 SGBV) zwischen der Krankenkasse und dem pharmazeutischen Unternehmen besteht. Gibt es für ein Präparat keine Rabatt­vereinbarung, so ist das verordnete oder eines der drei preis­günstigsten Arzneimittel abzugeben.

Voraussetzung für die Substitution eines wirkstoff­gleichen Präparats ist, dass die Arzneimittel in Wirkstärke und Packungsgröße identisch, für den gleichen Indikations­bereich zugelassen sind und ferner die gleiche oder eine austauschbare Darreichungsform besitzen.

Dabei gelten grundsätzlich Salze, Ester, Ether, Isomere, Mischungen von Isomeren, Komplexe und Derivate eines Wirkstoffs als derselbe Wirkstoff. Die austauschbaren Darreichungs­formen bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss in den Arzneimittel-Richtlinien.

Das aut-idem-Kreuz auf dem Rezeptvordruck ist nur im Rahmen der engen gesetzlichen Vorgaben zu setzen und dem medizinisch begründetem Einzelfall vorbehalten.

Das Papierrezept für Arzneimittel wurde zum 31.12.2023 abgeschafft (Ausnahmen siehe Info) und bundesweit das neue E-Rezept verbindlich eingeführt. Damit können Sie per E-Rezept-APP oder mit Ihrer eGK Rezepte in der Apotheke einlösen.

Einführung der E-Rezepte (Stand 02.01.2024)

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

Für Arzneimittel wurde bundesweit das “rosa” Rezept zum 31.12.2023 abgeschafft und das digitale E-Rezept verbindlich eingeführt. Die wichtigsten Informationen haben wir Ihnen hier zusammengefasst.

Gesetzlich Versicherte können nun mit Ihrer Gesundheitskarte (eGK) oder mit der E-Rezept App in Apotheken E-Rezepte einlösen. Für die Nutzung der E-Rezept App benötigen Versicherte eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte sowie ihre Versicherten-PIN, die Sie bei Ihrer Krankenkasse erhalten.

Ablauf der digitalen Verordnung von Folgeverordnungen oder Rezepte aus der Sprechstunde:

1. Sie waren bereits im aktuellen Quartal in der Praxis und haben Ihren Versicherungsnachweis erbracht (“Kärtle”)? Dann können wir Arzneimittel-Folgerezepte direkt digital versenden und Sie müssen nicht extra zum Abholen in die Praxis kommen.

2. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verschreibt Ihnen ein E-Rezept und speichert es sicher in der Telematikinfrastruktur (TI). Das ist ein bundesweiter “virtueller Datenspeicher” der gematik GmbH. Die Gesellschafter der gematik sind das Bundesministerium für Gesundheit und die Spitzenorganisationen im deutschen Gesundheitswesen. Diese technische Strukturen werden nicht von der Praxis betrieben, bei Störungen können wir Ihnen daher nur begrenzt helfen. Im Notfall oder bei technischen Störungen kann auch weiterhin ein Rezept auf Papier ausgedruckt werden. Dieses sieht zwar anders aus, kann aber in jeder Apotheke eingelöst werden.

3. Ihre Apothekerin oder der Apotheker kann mit Ihrer Gesundheitskarte oder der App, ähnlich einer Bezahlung mit der Bankkarte, das gespeicherte E-Rezept aus der TI abrufen und händigt Ihnen dann Ihre Medikamente aus.

Folgende Einschränkungen gibt es aktuell noch zu beachten:

Es gilt nur für die “alten” rosa-, grün- und blaufarbenen Arzneimittel-Rezepte für gesetzlich Krankenversicherte. Es können aktuell noch keine gelben Rezepte digital versendet werden. Auch besteht ein Ausschluss u. a. für Hilfsmittel (z. B. Kompressionsstrümpfe, Einlagen, Insulinpumpenbedarf, Nadeln), Verbandstoffe (z. B. Wundauflagen, Binden), Teststreifen (z. B. Blutzuckerteststreifen), enterale Ernährung und Blutprodukte. Hierfür müssen Sie weiterhin – bis 2027 (geplant) – das Rezept parallel zum digitalen Arzneimittelrezept in der Praxis abholen (Das haben wir uns nicht einfallen lassen 😉 )

Für privat Versicherte ist die Einführung im Laufe des Jahres geplant.  Wenden Sie sich hier direkt an Ihre Versicherung, da Sie sich vorab registrieren müssen. Verordnungen zu Lasten u. a. der Sozialhilfe, Bundespolizei und Bundeswehr sind momentan nicht möglich.

Sehen Sie hier ein Erklärvideo: Externer Link (Youtube)

    Ihre Kontaktdaten:





    Welches Medikament möchten Sie bestellen?:*


    (Bitte Name, Dosis und Packungsgröße angeben. Diese Angaben finden Sie auf der Verpackung oder auf unserem Behandlungsplan)

    Info: Es besteht die gesetzliche Verpflichtung zum Ausstellen eines digitalen E-Rezepts für Arzneimittel (siehe oben: "Wie funktioniert das E-Rezept?"). Sollte die Voraussetzung für ein E-Rezept nicht erfüllt sein, dann wird ein Papierrezept zur Abholung in der Praxis vorbereitet.

    Wie können wir Sie am besten erreichen?*


    (Wir sind bemüht, Ihre Anfrage innerhalb von 2 Arbeitstagen zu beantworten. Sollten Sie dringend ein Rezept benötigen bitten wir um telefonische Mitteilung.)

    Weitere Anmerkungen:

    SIE ERHALTEN ÜBER DIE E-REZEPT-APP EINE NACHRICHT, SOBALD DAS REZEPT ZUR EINLÖSUNG DIGITAL BEREIT STEHT. DIE PRAXIS KANN DAS NICHT BEANTWORTEN.