Phlebologie

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Was bedeutet eigentlich “Phlebologie”? Es ist das medizinische Wort für die “Lehre von den Erkrankungen der Venen”.

Der Name leitet sich ab vom griechischen Wort “phlebos” übersetzt  „Vene, Blutgefäß“ und dem griechischen Wort “Logos”,  welches hier im Wesentlichen die Bedeutung der Lehre über eine bestimmte Problematik meint.

Millionen Menschen in Deutschland leiden unter Venen­krankheiten. Die Beschwerden, die mit Krampfadern oder den Folgezuständen einer tiefen Beinvenen­thrombose einhergehen, reichen von Schwere­gefühl und Schwellungs­­neigung über Haut­veränderungen bis hin zum offenen Bein.

Der Verlauf der Venen­krankheit ist aber nicht schicksal­haft. Vielmehr kann das frühzeitige Erkennen und die konsequente Behandlung bestehende Beschwerden wirksam zum Verschwinden bringen oder lindern und den Patienten vor schweren Folgeschäden schützen.

Wie kann man Venen­krankheiten erkennen?

Bei Verdacht auf eine chronische Venen­krankheit kann dies aufgrund der typischen Bein­beschwerden durch Ausfüllen eines spezifisch dafür vorgesehenen Fragebogen erhärtet werden. Beantworten Sie diesen Fragebogen und erhalten Sie Ihr Ergebnis.

Dieses kann natürlich nicht eine fundierte ärztliche Untersuchung und Beratung ersetzen, gibt aber eine erste wichtige Risiko­einschätzung ab. Wir beraten und untersuchen Sie gerne, wenden Sie sich bitte an unser Praxisteam.

Phlebologie
Auf den Internetseiten der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie können Sie sich über die wichtigsten Venen­krankheiten und ihre Behandlung informieren. Praktische Tipps und Ratschläge sollen Ihnen helfen, selber aktiv gegen schwere Beine und geschwollene Knöchel vorzugehen.

Leistungs­spektrum der Venenpraxis

Nichtinvasive Diagnostik an Venen und Arterien
Diagnostik von Lymph- und Lipödemen
Digitale Photo­plethysmographie (DPPG) zur Erfassung einer venösen Insuffizienz
Einfache bidirektionale Doppler­untersuchung
Ultraschall­untersuchung der Venen und Arterien
Farbkodierte Duplex­untersuchung der Venen und Arterien mit Flussmessung in den Gefässen, sowie zum Nachweis von Klappen­insuffizienzen in den Venen und zur Thrombose­diagnostik
Doppler­druck­unter­suchungen in den Gefäßen in Ruhe und nach Belastung
Blutuntersuchungen zur Thrombose-Diagnostik (D-Dimere) vor Ort
In Kooperation mit einem Gerinnungs­labor Diagnostik von angeborenen und erworbenen Gerinnungs­störungen
Bestimmungen zum individuellen Thrombose­risiko
Behandlung von Venen­erkrankungen mittels konservativer Massnahmen
– Behandlung der Varizen mittels Verödung (Sklero­therapie oder Schaum­sklero­therapie)
– Besenreiser­varizen mit Sklero­therapie (Keine Leistung der gesetzlichen Kassen)
– klassische Kompressions­therapie
– intermittierende apparative Kompressions­therapie
Behandlung von Venen­erkrankungen mittels operativer Massnahmen
– Klassische Operation der grossen Krampfadern mit Stripping
– Mikrochirurgische Operation nach Varady
– moderne minimal­invasive endovenöse Operationen in grossen Krampfadern mittels
– Lasertechnik
– Closure Verfahren
– RFITT Methode
Auf dem Gebiet der Lymphologie bieten wir moderne therapeutische Möglichkeiten der Lymphödeme und Lipödeme an
– Im Rahmen des lymphologischen Netzwerkes in Deutschland haben wir Kontakt und eine enge Zusammen­arbeit mit spezialisierten Lymph-Therapeuten und qualifizierten Sanitätshäusern.
– Individuelle Kompressions­therapie
Diagnostik und konservative oder operative Therapie aller Geschwüre am Bein („offenes Bein“)

Ablauf einer Behandlung

Alle operativen Massnahmen werden entweder von einem Narkosearzt begleitet in Vollnarkose oder mit modernen lokalen Betäubungs­verfahren schmerzfrei durchgeführt. Eine lückenlose post­operative Betreuung ist rund um die Uhr gewährleistet. Die modernen minimal­invasiven oder endovenösen Operations­verfahren sind zum Teil nicht im Leistungs­katalog aller gesetzlichen Kranken­versicherungen gelistet. Ihre Krankenkasse oder unser Serviceteam berät sie diesbezüglich selbstverständlich gerne.

Rechtlicher Hinweis: Die Kosten individueller Gesundheits­leistungen werden nicht durch die gesetzlichen Kranken­kassen übernommen und müßen somit im Rahmen der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nach festen Sätzen privat liquidiert werden.