Medizinproduktesicherheit

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Beauftragte für Medizin­produkte­sicherheit ist in unserer Praxis:

Monika Schwarz

Frau Monika
Buchholz-Schwarz

Die Aufgaben und Pflichten des Beauftragten für Medizinprodukte­sicherheit umfassen nach §6, Abs. 2 MPBetreibV folgende Punkte:

Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt als zentrale Stelle in der Gesundheitseinrichtung folgende Aufgaben für den Betreiber wahr:

  • die Aufgaben einer Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen
  • die Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
  • die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes in den Gesundheitseinrichtungen

Sie erreichen unseren Beauftragten für Medizinproduktesicherheit unter der nachfolgenden Funktions-eMail-Adresse gem. MPBetreibV §6 Abs. 4:

medizinproduktesicherheitsbeauftragter@drrieker.de