AKTUELLES IM RAHMEN DER CORONA- PANDEMIE (Stand 03.03.2023)
+ + + Bis zum 07.04.2023 gilt im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes: FFP2-Maskenpflicht für Besucher und Patienten in Arztpraxen + + + Für Patienten besteht im Anschluss die Empfehlung für das Tragen einer Maske zum Selbstschutz + + + Corona- Landesverordnung (Isolationspflicht und Testpflicht) weitgehend aufgehoben + + + Für Patienten ab 60 ist seit dem 18.08.2022 von der STIKO eine 2. Corona-Auffrischimpfung frühestens 6 Monaten nach der 1. Booster-Impfung empfohlen + + + Aktuell besteht ein sehr hohes Infektionsgeschehen an Atemwegsinfektionen + + +
Bitte beachten Sie, dass es bei sehr hoher Nachfrage aufgrund der Kapazitätsauslastung zu Wartezeiten vor allem in den Infektionssprechstunden vor Ort kommen kann. Da nicht immer ein Innenraum als Wartebereich zur Verfügung steht, empfehlen wir immer dem Wetter angepasste Kleidung und Regenschutz. Es gelten weiterhin die erhöhten Infektions- und Arbeitsschutzmassnahmen für Patienten und Mitarbeiter, daher ist das Warten in der Praxis mit Infektionen zum Schutz der vulnerablen Patienten und unserer Mitarbeiter nicht erlaubt.
SCHUTZIMPFUNG GEGEN DAS CORONAVIRUS (SARS-COV-2)
Personen ab dem Alter von 60 Jahren sowie Personen im Alter ab 5 Jahren mit einer Grunderkrankung gemäß bestehender STIKO-Empfehlung sollen eine weitere Auffrischimpfung erhalten, wenn sie bislang drei immunologische Ereignisse hatten, z.B. Grundimmunisierung plus 1. Auffrischimpfung oder Grundimmunisierung plus SARS-CoV-2-Infektion.
Für Personen im Alter von < 60 Jahren ohne Grunderkrankung, die bereits 3 immunologische Ereignisse (davon mind. 1 Impfstoffdosis) hatten, empfiehlt die STIKO vorerst keine weitere Auffrischimpfung. Diese Personengruppe würde nach derzeitigem Kenntnisstand von einer weiteren Impfstoffdosis nicht nennenswert profitieren.
Für Personen, die bereits 4 immunologische Ereignisse (Impfungen und/oder Infektion) hatten, wird vorerst keine weitere Auffrischimpfung empfohlen.
Bitte lassen Sie sich impfen, gerne stehen wir für eine individuelle Beratung zur Verfügung!
Eine Corona-Auffrischungsimpfung bei Menschen über 60 Jahren erhöht die Schutzwirkung des BioNtech-Mittels einer aktuellen Studie zufolge beträchtlich. So habe es bei zweifach Geimpften in Israel mehr als 10 Mal so viele nachgewiesene Infektionen und knapp 20 Mal mehr schwere Erkrankungen gegeben als bei 3-fach-Geimpften, schreiben israelische Forscher im „New England Journal of Medicine“ (September 15, 2021 DOI: 10.1056/NEJMoa2114255).
Entsprechend der Coronavirus-Impfverordnung und der Zulassung sind Auffrischimpfungen grundsätzlich für alle Personen möglich, deren Grundimmunisierung bereits drei Monate oder länger zurückliegt. Diese Auffrischimpfungen sind nach § 60 InfSG auch von der Staatshaftung gedeckt.
Patienten unter 16 Jahre wenden sich bitte an ihre Kinder- und Jugendarztpraxis.
Sollten Sie am Termin für die Zweit- oder Auffrischimpfung verhindert sein und benötigen einen Alternativtermin, dann informieren Sie bitte rechtzeitig unsere Praxis.
Bitte bleiben sie achtsam und gesund. Das Virus ist gekommen um zu bleiben!
Ihr Andreas Rieker